Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Telefonische Bestellung
Bei telefonischen Bestellungen können Hörfehler entstehen. Die Richtigkeit solcher Bestellungen geht daher auf Risiko des Bestellers.

3. Preise, Versandkosten
Die in der Liste genannten Bruttopreise verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer und sind unverbindliche Preisempfehlungen. Die Rabattberechnung erfolgt von den in dieser Preisliste genannten Bruttopreisen. Der Händlerrabatt (einschließlich Mehrwertsteuerentlastung) ergibt den Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. Die Berechnung von Elektro-Steuerungskomponenten und Zubehör erfolgt nach der gültigen Netto-Liste. Den Nettopreisen wird die Mehrwertsteuer nach dem bei Lieferung gültigen Steuersatz hinzugerechnet.

Die Preise gelten in EURO. Lieferungen ab einem Rechnungsbetrag von 100 € netto zzgl. MwSt. frei Haus. Für Lieferungen unter 100 € netto berechnen wir einen Versandkostenanteil von 5,50 €. Unabhängig vom Rechnungsbetrag werden Lieferungen mit Überlängen ab 260 cm mit einem Speditionsanteil von 27,50 € berechnet. Transportkosten für Lieferungen und Abholungen von Leihgaben, wie Produktmuster oder Präsentationsmodule, werden in vollem Umfang berechnet. Die Ware wird zu den am Liefertag gültigen, d.h. dem billigen Ermessen entsprechenden Preisen berechnet, auch wenn diese von unserer Auftragsbestätigung abweichen. Die Auftragsbestätigung weist lediglich den Tagespreis aus. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt die Preisanpassung nur, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

4. Lieferzeit, Teillieferung und Verzögerung
Im Allgemeinen liefern wir kurzfristig. Genannte Lieferzeit halten wir nach Möglichkeit ein. Die Lieferzeit beginnt am Tag des Auftragseingangs. Lieferzusagen und Terminfestlegungen stellen keine Fixgeschäfte für den Kunden dar. Teillieferungen und -berechnungen sind zulässig. Wir sind für Lieferverzögerungen nicht verantwortlich, die außerhalb unseres Willens liegen. Dies sind insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Verzug von Vorlieferanten usw. Treten solche Ereignisse ein, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Im Falle einer solchen Lieferzeitverlängerung ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung zum Rucktritt berechtigt. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der Haftungsmaßstab bestimmt sich aus den nachstehenden Klauseln zur Haftung.

5. Verzugsschäden
Soweit unser Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ist ein etwa gegen uns bestehender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges auf vorhersehbare Schaden und auf 0,5 % des vereinbarten Kaufpreises je Woche des Verzuges, höchstens jedoch auf 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises, beschrankt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung für etwaige Körperschäden.

6. Haftung
Wir haften für von uns verursachte Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Körperschäden oder deliktisch verursachte Schaden, bei denen gesetzliche Regeln gelten.

7. Gefahrübergang, Transportschäden
Die Lieferung erfolgt ab unserem Werk oder Lager auf Gefahr des Bestellers. Bei etwaigen Transportschaden beachten Sie bitte die Feststellungsfristen des Frachtführers (ggf. 24 Stunden), weil Sie ansonsten aufgrund von transportrechtlichen Vorschriften Schadensersatzanspruche verlieren können. Transportverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, gehen ebenso auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Eine Transportversicherung schließen wir auf Ihren Wunsch hin gerne für Sie auf Ihre Rechnung ab.

8. Vertragsgemäße Abweichungen
Jede Anlage ist eine Maßanfertigung, geringe Abweichungen in Farbe und Ausfall behalten wir uns als vertraglich vereinbart vor.

9. Gewährleistung
Gegenuber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt was folgt: Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Wir sind jedoch berechtigt, die Nacherfüllung auch durch Lieferung einer mangelfreien Sache zu bewirken. Im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kunde zu Rucktritt oder Minderung berechtigt. Für Schadensersatzanspruche treten wir gewährleistungshalber nicht ein, es sei denn, wir haben eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen. Die Gewährleistungsverjährungsfrist wird auf ein Jahr ab Ablieferung beschrankt, es sei denn wir haben einen Mangel arglistig verschwiegen. Soweit der Kunde das von uns gelieferte Produkt an Verbraucher veräußert oder aber es über die Absatzkette im Sinne von § 478 BGB in der Fassung ab dem 01.01.2002 an Verbraucher veräußert wird, bleiben dem Unternehmer die Rechte aus dem § 478 BGB in der Fassung ab dem 01.01.2002 vorbehalten. Der Unternehmer ist dann jedoch verpflichtet, gegenüber seinen Kunden dafür Sorge zu tragen, dass er hinsichtlich der Verschuldenshaftung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei Nichtpersonenschaden einsteht. Ihn trifft ferner die Verpflichtung, seinen Abnehmern diese Verpflichtung aufzuerlegen. Wenn ein Verbraucher unser Kunde ist, gilt was folgt: Wir leisten gewährleistungshalber nur Schadensersatz, soweit wir nach den vorstehenden Vorschriften den Schaden zu vertreten haben.

10. Zahlung
Die Zahlung für Warenlieferungen können Sie in bar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum um den jeweils gültigen Skontosatz kurzen, danach sind sie in voller Hohe zu zahlen. Kostenrechnungen sind netto innerhalb 30 Tagen fällig. Zahlungen an unsere Vertreter bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, ebenso Wechsel, die wir nur nach vorheriger Vereinbarung hereinnehmen. Zurückhaltung der Zahlung und Aufrechnung sind ausgeschlossen. Lieferung an unbekannte Besteller erfolgt nach unserer Wahl nur gegen Nachnahme oder Vorkasse minus 2 % Skonto. Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstande bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, können wir ebenfalls Lieferung gegen Nachnahme oder Vorkasse vornehmen, die Lieferung zurückstellen. Sicherheit verlangen und vom Vertrag zurücktreten, falls der Besteller diesem Verlangen nicht nachkommt. In diesem Falle oder falls der Besteller in Verzug gerat, sind wir auch berechtigt, noch nicht fällige Forderungen fällig zu stellen. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Kommen Sie in Zahlungsverzug, werden unsere sämtlichen Forderungen an Sie einschließlich Wechseln – unabhängig von deren Laufzeit – sofort fällig.

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, sowie bis zur vollständigen Freistellung von allen Eventualverbindlichkeiten, die wir in Ihrem Finanzierungsinteresse eingegangen sein mögen. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Im Falle der Bezahlung auf Scheck / Wechsel-Basis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels bestehen.

Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Sie dürfen bis auf Widerruf unsere Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bearbeiten oder verkaufen (nicht aber verpfänden oder zur Sicherung übereignen), solange Sie nicht mit Ihren Zahlungen im Ruckstand sind oder Ihre Zahlungen eingestellt haben. Verarbeiten oder bearbeiten Sie unsere Waren, tun Sie das für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermehrung zu. Erwerben Sie das Alleineigentum an einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass Sie uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware einräumen.

Durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben Sie nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Sie verwahren die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und haben Sie gegen Gefahren wie Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm etc. im üblichen Umfang zu versichern. Sie treten Ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. Ihre Entschädigungsansprüche, die Ihnen gegen Versicherungsgesellschaften und sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, schon jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wollen Sie Ihre Forderungen im Rahmen des echten Factoring verkaufen, bedarf das unserer vorherigen Zustimmung; sie treten damit die an die Stelle der Forderungen tretenden Anspruche gegen den Faktor an uns ab. Übersteigt der Wert der uns zur Verfügung stehenden Sicherheiten unsere jeweiligen Gesamtforderungen (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) um mehr als realisierbare 10 %, werden wir darüber hinausgehende Sicherheiten auf Ihr Verlangen nach unserer Wahl freigeben. Ungeachtet der Abtretung und unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerrufs durch uns, sind Sie berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen hin, sind Sie verpflichtet, Ihre Abnehmer sofort von unseren Eigentumsrechten und den Abtretungen an uns zu unterrichten, uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen und die Überprüfung zu gestatten.

Beitrage wie Barzahlungen, Überweisungen, Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsmittel, die aus den an uns abgetretenen Forderungen noch bei Ihnen eingehen, verwalten Sie nur treuhänderisch für uns und sind gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns weiterzugeben. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zahlungseinstellungen gegeben ist. In der Rücknahme oder Pfändung von Waren durch uns liegt nur dann ein Rucktritt, wenn wir das ausdrücklich erklären; aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware können wir uns freihändig befriedigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen müssen Sie uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unterrichten; die Interventionskosten tragen Sie.

12. Geltungsumfang
Unsere Bedingungen liegen auch künftigen Bestellungen bei uns zugrunde, sofern nichts anderes vereinbart wird oder aber von uns eine neue allgemeine Geschäftsbedingung gestellt wird.

13. Abweichende Einkaufsbedingungen und -vereinbarungen
Vom Kunden gestellte Bedingungen binden uns nicht. Dies gilt auch dann, wenn wir den gestellten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder mündliche Abmachungen sind für uns unverbindlich, solange wir sie nicht schriftlich bestätigt haben.

14. Vereinbarung der Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Geschäftsbeziehung
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen werden bis zur Stellung einer neuen Verkaufs- und Lieferbedingung durch uns als für die Geschäftsbeziehung zum Kunden als gültig vereinbart.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf unser gesamtes Rechtsverhältnis zum Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Übereinkommens (CISG) und anderer vergleichbarer Übereinkommen Anwendung. Gegenuber Kaufleuten ist für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zum Kunden Gerichtsstand der Sitz unserer Firma, für gegen uns gerichtete Anspruche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch vor jedem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigem Gericht in Anspruch zu nehmen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch für Zahlungen Erfüllungsort


Stand 07/2023